Rechtliche Dokumente

Gaijin richtlinien für inhaltsersteller

WIR ERMUTIGEN DIE KREATIVITÄT DER BENUTZER UND FORDERN JEDEN INHALTSERSTELLER („ERSTELLER“) AUF, DIESES DOKUMENT ZU BEACHTEN UND DIE JEWEILIGEN RICHTLINIEN ZU BEFOLGEN („RICHTLINIEN“) BEI DER VERWENDUNG VON GAIJIN-VIDEOSPIELEN („SPIELE“ ODER „SPIEL“), DIE AUF IRGENDEINER PLATTFORM VERÖFFENTLICHT WERDEN (D. H. WINDOWS, XBOX, PLAYSTATION, IOS, ANDROID USW.), INSBESONDERE WAR THUNDER, CROSSOUT, STAR CONFLICT, CRSED: F.O.A.D., ENLISTED, AGE OF WATER, UND/ODER ANDERE GAIJIN-VIDEOSPIELE, ZUM ZWECK DER ERSTELLUNG VON INHALTEN UNTER VERWENDUNG DER GRAFISCHEN, AUDIOVISUELLEN UND JEGLICHEN ANDEREN INHALTEN DES SPIELS, EINSCHLIESSLICH LOGOS, VIDEOS UND SCREENSHOTS, IN JEDER SPRACHE IN FORM VON, OHNE EINSCHRÄNKUNGEN, VIDEO-REZENSION, STREAMING, TEXTREZENSIONEN UND HINWEISE („INHALTE“ UND „GAIJIN-MATERIALIEN“) UND VERBREITUNG DER INHALTE IM INTERNET DURCH ONLINE-STREAMING ODER VERÖFFENTLICHUNG AUF WEBSITES („PLATTFORMEN“), VORAUSGESETZT, DASS IHRE INHALTE FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT FREI VERFÜGBAR SIND. GAIJIN KANN JEDERZEIT JEDEN INHALT ENTFERNEN ODER MELDEN, DER NACH GAIJINS EIGENEM ERMESSEN ALS VERLETZEND, UNANGEMESSEN ODER IN IRGENDEINER WEISE UNGESETZLICH BEHANDELT WIRD. 

DIE ENGLISCHE VERSION DIESES DOKUMENTS HAT ALS ORIGINALVERSION VORRANG UND IST IM FALLE VON ABWEICHUNGEN, FRAGEN ODER STREITIGKEITEN BEZÜGLICH DER BEDEUTUNG, FORM, GÜLTIGKEIT ODER AUSLEGUNG DES DOKUMENTS MASSGEBEND.

  1. BESCHRÄNKUNG DER NUTZUNG 
    1. Die Nutzung von Gaijin-Materialien durch den Ersteller unterliegt bestimmten Einschränkungen, die von Gaijin nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Insbesondere stimmt der Ersteller bedingungslos zu und garantiert, dass er  unter KEINEN Umständen das Folgende tun wird (oder versuchen wird, es zu tun oder zu ermöglichen):
      1. Offizielle Inhalte von Gaijin
  • zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass die Inhalte von Gaijin oder seinen Mitarbeitern, Vertretern oder anderen angeschlossenen Parteien produziert oder genehmigt wurden oder dass Gaijin oder seine Mitarbeiter, Vertreter, oder andere angeschlossene Parteien anderweitig auf die Inhalte Einfluss nehmen;
  1. Beschränkte kommerzielle Nutzung
  •  die Inhalte, die Gaijin-Materialien, und das Spiel zu nutzen, um Geld zu verdienen oder einen anderen finanziellen Vorteil zu erlangen, es sei denn, diese Richtlinien oder andere Dokumente, die die Nutzung von Gaijin-Materialien regeln (z. B. Partnerschaftsvereinbarungen mit den Urhebern), erlauben etwas anderes;

WICHTIGER HINWEIS: Gaijin schränkt den Ersteller nicht darin ein, Werbung zu schalten oder andere gewinnbringende Aktivitäten über das Standard-Monetarisierungssystem der Plattform durchzuführen (z. B. YouTube-Pre-Roll-Anzeigen), behält sich jedoch das Recht vor, die sofortige Entfernung der auf andere Weise monetarisierten Inhalte zu verlangen.

  1.  Keine Übertragung von nicht genehmigten Informationenund unangemessenen Inhalten
  • Informationen zu posten, zu veröffentlichen, zu versenden, zu bewerben, zu zitieren oder einen Link zu Informationen zu setzen, die(1) die Rechte Dritter verletzen, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte; (2) beleidigend sind, einschließlich in einer der folgenden Arten - religiös, sexuell, rassistisch, national, persönlich; (3) verleumderische, beleidigende und bedrohende Sprache enthalten; (4) Nacktheit enthalten oder sexueller und pornographischer Natur sind; (5) ungesetzlich, täuschend oder betrügerisch sind; (6) in die Privatsphäre einer Person eindringen; (7) Belästigung enthalten oder Belästigung und/oder exzessive Gewalt fördern und ermutigen; (8) zu Verbrechen, Delikten oder anderen Straftaten ermutigen oder zu zivilrechtlicher Haftung Anlass geben; (9) anderweitig gegen die Richtlinien, die EULA, die Nutzungsbedingungen oder andere Richtlinien/Vereinbarungen von Gaijin und/oder geltendes Recht verstoßen;
  1. Keine Inhalte vor der Veröffentlichung
  • Inhalte zu erstellen, zu veröffentlichen oder inoffiziell freigegebene, nicht autorisierte oder durchgesickerte Inhalte jeglicher Art in jeglichem Format offenzulegen. Es ist strengstens untersagt, Inhalte, die Material in Bezug auf ein Spiel von Gaijin enthalten, vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum ohne die ausdrückliche und konkrete Genehmigung von Gaijin zu veröffentlichen; 
  1. Keine Extraktion von Spielelementen
  • Materialien aus den Spielen zu extrahieren (z. B. Sprachaufnahmen, Musik, und Spieleobjekte) und sie separat zu vertreiben;
  1. Keine Plagiate
  • offizielle Trailer zu kopieren oder Inhalte zu erstellen, die auf statischen Bildern aus dem Spiel basieren, ohne dass der Ersteller einen nennenswerten kreativen Beitrag leistet (Trailerreaktionen und Kommentarvideos dienen in der Regel als Beispiele für einen solchen kreativen Beitrag);
  1. Keine Verwendung von Namen, Logos, Warenzeichen, und anderen Bezeichnungen von Gaijin
  •  jegliche Bezeichnungen im Zusammenhang mit dem Spiel (insbesondere Spieltitel und Logo) zu verwenden, um andere Produkte als das Spiel zu unterscheiden, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne die vorherige Zustimmung von Gaijin oder für andere Zwecke als den Verweis auf das Spiel, sowie solche Bezeichnungen (identisch oder verwechselbar ähnlich) als Marken und/oder Domain-Namen (einschließlich Sub-Domains) in jedem Land der Welt zu registrieren;
  1. Keine Veränderung der Software 
  • Spiele zu dekompilieren oder andere Handlungen vorzunehmen, für die das Spiel ursprünglich nicht vorgesehen war, um Zugang zu Materialien für die Erstellung der Inhalte zu erhalten;
  1. Bitte beachten Sie, dass einige Spielinhalte (Lieder, einzigartige Modelle, Logos usw.) möglicherweise nicht Eigentum von Gaijin sind, sondern von dritten Künstlern oder Autoren lizenziert werden. Bitte beachten Sie, dass z. B. die unautorisierte Verwendung bestimmter Spielmusik zu einer möglichen Löschung des Videos durch die Plattformen führen kann. Wenn Sie beabsichtigen, geistiges Eigentum Dritter zu nutzen, sind Sie allein dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
  2. Alles oben Genannte wird als Verletzung der Rechte von Gaijin betrachtet, und wir können Sie oder andere (einschließlich Plattformen) kontaktieren, sie über Verletzungen informieren, Sie oder andere auffordern, die Verbreitung der Inhalte sofort einzustellen, oder eine Lizenz für die kommerzielle oder sonstige Nutzung zu erwerben. Bitte beachten Sie auch, dass die obige Liste der Beschränkungen nicht erschöpfend ist.
  3. Keine Politik. Gaijin unterstützt keine politischen Parteien, Gruppen, Bewegungen, Organisationen oder Komitees, Unternehmen, Partnerschaften, Körperschaften oder Vereinigungen, die zu politischen Zwecken organisiert sind oder unterhalten werden, sowie keine Kandidaten für politische Ämter, auch nicht in Verbindung mit Wahlen, Volksabstimmungen, Gesetzesvorlagen oder für andere politische Zwecke. 

In diesem Zusammenhang untersagt Gaijin ausdrücklich die Nutzung der Spiele und/oder Gaijin-Materialien für politische Zwecke, was die oben genannten Zwecke miteinschließt. Die Inhalte dürfen auch keine politischen Symbole, Logos, Attribute, Slogans, Appelle, Aussagen, oder andere politisch orientierte Inhalte enthalten, außer die Inhalte, die von Gaijin zum Spiel hinzugefügt werden.

1.5. Zulässige Verwendung von War-Thunder-Soundtracks. Inhaltsersteller dürfen gewisse Tonaufnahmen (Tracks) aus dem Videospiel War Thunder („Soundtrack“) in ihren Inhalten verwenden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Inhaltsersteller dürfen nur die Soundtracks verwenden, die in das Cloud-Repository von Gaijin hochgeladen wurden;
  • Soundtracks dürfen nur in Verbindung mit Inhalten zum Videospiel „War Thunder“ (z. B. Werbung, Videos oder Live-Streams) verwendet werden, entweder in seiner ursprünglichen oder in einer modifizierten Form; die Verwendung des Soundtracks für andere Zwecke ist nicht gestattet;
  • Inhaltsersteller dürfen die Soundtracks nicht als separate digitale Dateien auf physischem oder analogem Wege oder auf eine andere, nicht ausdrücklich erwähnte Weise weitergeben (z. B. durch Weitergabe der Links zum Soundtrack, die im Cloud-Repository von Gaijin gespeichert sind).

2. ALLGEMEINE REGELN FÜR GAIJIN-PARTNER

2.1. Gaijin kann einen Partnerschaftsvertrag mit einigen der Ersteller (jeweils „Gaijin-Inhaltspartner“ oder „Partner“) abschließen. In einem solchen Fall kann der Inhalt mit einem individuellen Empfehlungslink des Gaijin-Inhaltspartners in Übereinstimmung mit den im Vertrag festgelegten Anforderungen versehen werden.

Ein Ersteller, der kein Gaijin-Inhaltspartner ist, darf sich unter keinen Umständen als Gaijin-Inhaltspartner ausgeben, z. B. indem er deren individuellen Empfehlungslink verwendet oder anderweitig als Partner auftritt.

2.2. Gaijin-Inhaltspartner dürfen sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die nach vernünftigem Ermessen von Gaijin diesen Richtlinien oder den darin festgelegten Grundsätzen widersprechen oder Gaijin oder seinen Spielen schaden (oder schaden könnten).

So ist es Gaijin-Inhaltspartnern beispielsweise nicht gestattet, fremdenfeindliche oder menschenverachtende Inhalte zu verbreiten oder andere zu Gesetzesverstößen aufzufordern. Dieses Verbot gilt für alle öffentlichen Medien von Gaijin-Inhaltspartnern, unabhängig davon, ob sie direkt mit einem Spiel in Verbindung stehen (z. B. YouTube- oder Twitch-Kanal) oder nicht (persönliche Websites, soziale Netzwerke usw.).

2.3. Gaijin kann basierend auf der von beliebigen Quellen eingegangenen Beschwerden die Partnerschaft aussetzen oder beenden, wenn der Gaijin-Inhaltspartner gegen Absatz 2.2 dieser Richtlinien verstößt, oder aus anderen im Partnerschaftsvertrag vorgesehenen Gründen.

Im Falle einer Aussetzung entscheidet Gaijin über die Dauer der Aussetzung, wobei die Schwere und die Häufigkeit des Verstoßes sowie die Bereitschaft des Partners zur Behebung des Verstoßes berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Gaijin die Aussetzung aufheben kann (dazu aber nicht verpflichtet ist) und die Partnerschaft fortsetzen kann, wenn der Gaijin-Inhaltspartner die Ursache für die Verstöße beseitigt (z. B. indem der unangemessene Inhalt entfernt wird).

3. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

3.1. Gaijin kann diese Richtlinien gemäß Klausel 11.2 der Gaijin-Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Bitte lesen Sie die neueste Version, bevor Sie die Inhalte freigeben. 

3.2. Gaijin kann gegen jede Nutzung der Spiele oder der Gaijin-Materialien Einspruch erheben und nach alleinigem Ermessen von Gaijin die Entfernung solcher beanstandeten Inhalte verlangen.

3.3. Diese Richtlinien gelten nur für einzelne Ersteller, nicht aber für juristische Personen oder andere Organisationen jeglicher Art.

4. KONTAKTINFORMATIONEN

Sollten Sie Fragen zur Verwendung von Gaijin-Materialien, Inhalten und/oder diesen Richtlinien haben, wenden Sie sich bitte an unsere Marketing-Abteilung unter contentpartners@gaijin.net.

Letzte Aktualisierung: 06.06.2023